Antrag auf Wegfall bzw. Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften gestellt

Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Landesverband Nordrhein-Westfalen, wird bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 mit einer Landesliste und einer Reihe von Direktkandidaten – in ca. der Hälfte der Wahlkreise – antreten. Bereits am 7. November 2021 hat die Vertreterversammlung des Landesverbandes die Kandidatinnen und Kandidaten für die Landesliste der MLPD gewählt. In den Wahlkreisen hat die Kandidatenaufstellung begonnen.

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Angesichts der Eskalation der Corona-Pandemie hat die Landesleitung über die Anltskanzlei Meister und Partner (Gelsenkirchen) mit Schreiben vom 24. November beim Landeswahlleiter beantragt, darauf hinzuwirken, dass die Unterschriftenquoren nach § 19 Abs. 2 S. 2 und § 20 Abs.1 S. 2LWahlG NRW für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.05.2021 ausgesetzt, zumindest aber auf einen Buchteil reduziert werden.“

Da die MLPD nicht im Landtag oder Deutschen Bundestag vertreten ist, ist sie nach LWahlG NRW verpflichtet, für die Landesliste mindestens 1.000 sogenannter Unterstützungsunterschriften und für jeden Kreisvorschlag 100 Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Zur Begründung des Antrags wird u.a. ausgeführt: Diesem Erfordernis kommt aufgrund der aktuell erneut hochdramatischen Entwicklung der Infektionszahlen der Corona-Pandemie und der unmittelbar zu erwartenden bzw. bereits erfolgten Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen eine herausragende Bedeutung zu. Seit mehreren Tagen übersteigt die deutschlandweite Inzidenz täglich die Höchstwerte der zweiten Infektionswelle. Das damit offenkundige Scheitern des Corona-Krisenmanagements hat dazu geführt, dass nunmehr erneut massive Einschränkungen anstehen, die insbesondere die Kommunikation mit den Wahlberechtigten massiv behindern... Da erfahrungsgemäß fast alle Unterstützungsunterschriften im persönlichen Gespräch gewonnen werden, können diese Beschränkungen auch nicht durch andere Mittel der Kontaktaufnahme, etwa durch Bereitstellen der Unterschriftenformulare zum Download, kompensiert werden.“

Der Antrag kann sich auf eine Reihe von Urteilen von Verfassungsgerichten und Parlamentsentscheidungen aus der letzten Zeit stützen, so unter anderen des Landesverfassungsgerichts NRW, das zur Kommunalwahl im September 2020 in einem Beschluss am 07.07.2020 (VerfGH 88/20, Rn 71) feststellte: „Soweit ist davon auszugehen, dass die Beilegung der notwendigen Unterstützungsunterschriften für die davon betroffenen Parteien … für die Kommunalwahl 2020 mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist als im Normalfall. Es spricht dafür, dass angesichts der besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsmäßige Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes … ausgelöst haben.“ Zur Bundestagswahl im September 2021 hatte der Deutsche Bundestag – auch auf die Forderung der MLPD hin – am 9.6.2021 beschlossen, „dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.“

Angesichts der pandemischen und auch der rechtlichen Ausgangslage setzen wir auf eine baldige Beschlussfassung durch den NRW-Landtag. Wir werden auf jeden Fall weiter darüber informieren. Das Schreiben an die Landesregierung – vertreten durch den Landeswahlleiter vom 24.11.2021 – ging in Durchschrift auch an die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grüne im Landtag NRW. Wir möchten zugleich auch andere demokratische Parteien, die zur Landtagswahl antreten wollen und von den Unterschriftenquoren betroffen sind, die Gelegenheit geben, mit uns gemeinsam gegen diese undemokratische Wahlbehinderung vorzugehen.

Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022