Das Bundesverfassungsgericht gab die Entscheidung bekannt, dass die DKP entgegen dem undemokratischen Beschluss des Bundeswahlausschusses doch zur Bundestagswahl zugelassen wird und es bestätigte ihre Parteienrechte. Das ist ein wichtiger Erfolg der breiten Solidarität und der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“. Auch die MLPD und ihr Jugendverband REBELL hatten sich umgehend solidarisch erklärt.

Der Beschluss ist eine sehr erfreuliche Nachricht und Klatsche für den reaktionären Bundeswahlleiter Dr. Thiel und die Vertreter aller bürgerlichen Parteien im Bundeswahlausschuss, die mit Ausnahme des Vertreters der Grünen gegen die Wahlzulassung der DKP gestimmt hatten, einschließlich des Vertreters der Linkspartei.

Das Gericht wies die Behauptungen von Bundeswahlausschuss und Bundestagsverwaltung zurück, dass allein eine verzögerte Abgabe von Finanzrechenschaftsberichten über sechs Jahren die Parteieigenschaft entfallen lasse. Der Beschluss wies auch darauf hin, dass man auf das Gesamtgepräge der vom Grundgesetz geschützten Parteien sehen müsse, und nicht auf einzelne formelle Aspekte.

Wir sind allerdings gespannt, ob der DKP-Vorstand jetzt über seinen Schatten springen und sich auch mit Stefan Engel, dem Leiter des Theoretischen Organs der MLPD, REVOLUTIONÄRER WEG, solidarisch erklärt. Er klagt am 3. August gegen seine Gefährder-Einstufung und -Behandlung. Auch das ist ein Präzedenzfall für alle fortschrittlichen, demokratischen und revolutionären Menschen.

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